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Import und Vertrieb fair gehandelter Produkte

Satzung des Projektpartnerausschusses von EL PUENTE

(Beschluss PPA vom 13. Mai 2003)

 

1. Arbeitsgrundlage

Der Projektpartnerausschuss (PPA) ist ein Gremium des gemeinnützigen Vereins EL PUENTE e.V.

 

2. Aufgaben des PPA

2.1 Dem PPA obliegen Beratung über und Beurteilung der Handelskontakte der EL PUENTE GmbH im Sinne von § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens). Er orientiert sich an den Projektkriterien und dem in der Präambel festgelegten entwicklungspolitischen Selbstverständnis.

2.2 Der PPA berät insbesondere über

2.2.1 die Beziehungen mit den ProjektpartnerInnen, vor allem über:

- die Aufnahme und Fortsetzung der Handelsbeziehungen zu ProjektpartnerInnen,

- den Beginn und die Fortsetzung des Bezugs von Produkten und Produktgruppen,

- die periodische Überprüfung von Projektbeziehungen und Warenbezug,

- die möglichen Einflüsse der Größenordnung von Warenlieferung, der Handelsbeziehungen, der Projektauswahl und allgemeinen Entwicklungen des Fairen Handels auf die ProjektpartnerInnen,

2.2.2 Art und Umfang der Handelsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit anderen Importorganisationen des Fairen Handels,

2.2.3 die Zusammenarbeit mit den Abnehmergruppen,

2.2.4 die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, vor allem über

- die Erstellung eines Informationskonzeptes und einzelner Informationsmaterialien zu ProduzentInnen, Produkten und Handelsbedingungen,

- Veröffentlichungen gegenüber Abnehmergruppen und der allgemeinen Öffentlichkeit,

- die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit,

2.2.5 finanzielle und personelle Fragen, die die Durchführung und Umsetzung der Arbeit des PPA betreffen.

2.3 Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, alle für die Erfüllung der Aufgaben des PPA relevanten Informationen zu erhalten.

 

3. Mitglieder des PPA

3.1 Ordentliche Mitglieder des PPA sind fünf Mitglieder des EL PUENTE e.V., außerdem fünf VertreterInnen von Weltläden und Aktionsgruppen, die von Versammlungen der Läden und Gruppen benannt werden können.

3.2 Mitglieder mit beratender Stimme sind die Mitglieder des Geschäftsführungsteams der EL PUENTE GmbH. Der PPA kann weitere Mitglieder mit beratender Stimme kooptieren.

 

4. Wahl einer/s Vorsitzenden

Die ordentlichen Mitglieder des PPA wählen ein ordentliches Mitglied zur/m Vorsitzenden des PPA. Die Wahl bedarf der Mehrheit der ordentlichen Mitglieder. Die Amtszeit der/s Vorsitzenden beträgt 6 Jahre.

 

5. Aufgaben der/s Vorsitzenden

- Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen des PPA

- Nach Absprache mit dem zuständigen Mitglied des Geschäftsführungsteams erstellt die / der Vorsitzende eine Tagesordnung.

- Die/der Vorsitzende kann an Sitzungen der Organe der Gesellschaft teilnehmen, um sie über die Entscheidungen des PPA zu informieren und diese zu erläutern.

 

6. Sitzungen des PPA

- Der PPA tagt in der Regel in zweimonatigem Abstand, jedoch mindestens viermal im Jahr.

- Die Einladung nebst Tagesordnung und Protokoll der vorherigen Sitzung muss den Mitgliedern bis spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin zugestellt worden sein.

- Der PPA ist beschlussfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1) mehr als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.

2) mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nicht hauptamtlich bei der EL PUENTE GmbH beschäftigt ist.

- Der PPA entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

- Sind nicht genügend Informationen zur Entscheidungsfindung vorhanden, so ist der Beschluss zu vertagen.

- Über Sitzungen werden Protokolle angefertigt. Dies sollte nach dem Rotationsprinzip geschehen. Die Protokolle müssen in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden.

- Die/der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen, wenn dies von zwei ordentlichen Mitgliedern beantragt wird.

 

 

 


 
     
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